VOB-Übermessen verstehen

Beim Aufmaß stellt sich oft die Frage, ob kleine Öffnungen wie Fenster von einer Fläche abgezogen werden müssen. Die VOB regelt das für bestimmte Gewerke. Mit dem Schalter VOB-Übermessen berücksichtigt das System diese Regel automatisch. Dieser Artikel erklärt, was dahintersteckt.

Was bedeutet „Übermessen"?

„Übermessen" heißt, dass kleine Öffnungen nicht von der Fläche abgezogen, sondern mitgemessen werden. Hintergrund: Bei kleinen Aussparungen ist der Arbeitsaufwand an den Rändern oft höher, sodass die Fläche nach VOB nicht reduziert wird.

Die Regel im System

Aktivieren Sie im Aufmaß-Editor oben den Schalter VOB-Übermessen, gilt: Bei Flächen (Einheit m²) werden Öffnungen bis 2,5 m² nicht abgezogen. Größere Öffnungen werden weiterhin abgezogen.

Ist der Schalter aus, werden alle Abzüge berücksichtigt – unabhängig von ihrer Größe.

Ein Beispiel

  • Eine Wandfläche von 30 m² mit einem Fenster von 1,8 m².
  • Mit VOB-Übermessen: Das Fenster (unter 2,5 m²) wird nicht abgezogen – die Menge bleibt 30 m².
  • Ohne VOB-Übermessen: Das Fenster wird abgezogen – die Menge beträgt 28,2 m².

Häufige Fragen

Gilt die Regel auch für Längen und Stückzahlen?
Nein. Das VOB-Übermessen wirkt nur bei Flächen in Quadratmetern.

Mein Fensterabzug verschwindet. Ist das ein Fehler?
Nein. Vermutlich ist „VOB-Übermessen" aktiv und die Öffnung kleiner als 2,5 m². Schalten Sie es aus, wenn alle Abzüge berücksichtigt werden sollen.

Sollte ich VOB-Übermessen immer einschalten?
Das hängt von Ihrem Gewerk und der vertraglichen Grundlage ab. Die Regel ist in der VOB für bestimmte Arbeiten vorgesehen – im Zweifel richten Sie sich nach Ihrem Vertrag.

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