Wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, treffen zwei Ihrer Zuschlagsregeln auf denselben Arbeitstag zu. Sie können selbst festlegen, ob in diesem Fall beide Zuschläge gezahlt werden oder nur der höhere. Dieser Artikel zeigt, wo Sie das einstellen und was Sie dabei beachten sollten.
Die beiden Möglichkeiten
Angenommen, Sie haben einen Samstagszuschlag von 50 Prozent und einen Feiertagszuschlag von 50 Prozent hinterlegt, und ein Mitarbeiter arbeitet an einem Feiertag, der zugleich ein Samstag ist:
- Zuschläge addieren: Der Mitarbeiter erhält 100 Prozent Zuschlag - beide Regeln greifen nebeneinander.
- Nur den höchsten Zuschlag zahlen: Der Mitarbeiter erhält 50 Prozent - es zählt nur die eine, höhere Regel.
Sind die Zuschläge unterschiedlich hoch, gewinnt bei der zweiten Variante der höhere Wert. Bei einem Samstagszuschlag von 50 Prozent und einem Feiertagszuschlag von 125 Prozent werden also 125 Prozent gezahlt. Sind beide gleich hoch, gilt diese Reihenfolge:
- Feiertagszuschlag vor Sonntagszuschlag
- Sonntagszuschlag vor Samstagszuschlag
Das betrifft nicht nur Feiertage, die zufällig auf ein Wochenende fallen. Ostersonntag und Pfingstsonntag liegen immer auf einem Sonntag - dort treffen jedes Jahr zwei Regeln aufeinander.
Wo Sie die Einstellung finden
Klicken Sie im Verwaltungssystem oben rechts auf "Admin" und dort im Bereich "Standards" auf "Zuschläge". Über der Zuschlagstabelle finden Sie den Button "Zuschläge konfigurieren".

Ein Klick darauf öffnet ein Fenster mit dem Schalter "Zuschläge addieren, wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt".

- Häkchen gesetzt: Die Zuschläge werden addiert.
- Häkchen nicht gesetzt: Es zählt nur der höchste Zuschlag.
Bei bestehenden Betrieben ist das Häkchen gesetzt, damit sich an bereits abgerechneten Zeiträumen nichts ändert. Änderungen werden sofort gespeichert, ein zusätzlicher Speichern-Button ist nicht nötig. Die Einstellung gilt für Ihren gesamten Betrieb und kann nur von Vorgesetzten geändert werden. Sie finden dieselbe Einstellung auch zentral unter "Admin → Einstellungen" im Reiter "Zeiterfassung", Abschnitt "Zuschläge".
Was von der Einstellung nicht berührt wird
Zwei Fälle bleiben in beiden Varianten gleich:
- Der Nachtzuschlag wird immer zusätzlich gezahlt. Er richtet sich nach der Uhrzeit und nicht nach dem Wochentag. Arbeitet jemand an einem Feiertag von 22 bis 23:30 Uhr, erhält er den Feiertagszuschlag und den Nachtzuschlag.
- Gestaffelte Zuschläge derselben Art bleiben nebeneinander bestehen. Wenn Sie zum Beispiel für Samstag 00 bis 08 Uhr 75 Prozent und für 08 bis 17 Uhr 50 Prozent hinterlegt haben, werden beide Stufen weiterhin für ihren jeweiligen Zeitraum berechnet.
Was Sie vor dem Umstellen prüfen sollten
Zuschläge werden bei jedem Aufruf neu berechnet und nicht dauerhaft gespeichert. Eine Änderung wirkt sich deshalb auch auf zurückliegende Monate aus - in der Stundenkonto-Übersicht, in den PDF-Exporten und in den Lohnauswertungen. Sehen Sie sich bereits abgerechnete Zeiträume daher an, bevor Sie den Schalter umlegen.
Welche Einstellung für Sie richtig ist, ergibt sich aus Ihrem Tarifvertrag. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe und das Gerüstbauerhandwerk sehen die Zuschläge nebeneinander vor. Andere Tarifverträge - etwa im Tischler- und im Kfz-Handwerk - sehen ausdrücklich vor, dass nur der höchste Zuschlag gezahlt wird.
Bitte beachten Sie außerdem: Für die Kombination aus Sonntag und Feiertag gibt es eine steuerliche Grenze. Nach § 3b des Einkommensteuergesetzes ist bei einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, nur der Feiertagszuschlag steuerfrei. Im Zweifelsfall klären Sie die Einstellung bitte mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Ihrem Steuerberater ab.
Häufige Fragen
Gilt die Einstellung für einzelne Mitarbeiter?
Nein, sie gilt immer für den gesamten Betrieb. Welche Mitarbeiter überhaupt Zuschläge erhalten, steuern Sie weiterhin je Zuschlagsregel über die Spalte "Nur für Mitarbeiter".
Ich habe umgestellt, der Mitarbeiter bekommt trotzdem beide Zuschläge - woran liegt das?
Prüfen Sie, ob es sich tatsächlich um zwei verschiedene Zuschlagsarten handelt. Zwei Regeln derselben Art - etwa zwei Samstagszuschläge für unterschiedliche Uhrzeiten - werden bewusst weiterhin beide berechnet, weil sie verschiedene Tageszeiten abdecken.
Ändert sich etwas an einem normalen Samstag ohne Feiertag?
Nein. Die Einstellung greift nur, wenn tatsächlich mehrere Zuschlagsarten am selben Tag zutreffen. An einem gewöhnlichen Samstag gilt der Samstagszuschlag unverändert in voller Höhe.
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