Abteilungsleiter prüfen die Anträge der Mitarbeiter ihrer Abteilung, zum Beispiel Urlaub, Abwesenheiten wie Abbau Überstunden oder Stundenkorrekturen. Über eine Einstellung in der Nutzer-Rolle legen Sie fest, ob ein Abteilungsleiter seine eigenen Anträge ebenfalls selbst freigeben darf oder ob dafür ein anderer Vorgesetzter zuständig ist.
Wofür ist die Einstellung gedacht?
In vielen Betrieben ist es üblich, dass sich Abteilungsleiter ihren Urlaub selbst genehmigen. In anderen Bereichen soll ein zweiter Vorgesetzter prüfen, damit niemand über die eigenen Anträge allein entscheidet. Die Einstellung gilt je Nutzer-Rolle. So können Sie zum Beispiel für die Rolle „Abteilungsleiter Logistik“ die Selbstfreigabe sperren und sie für alle anderen Abteilungsleiter erlaubt lassen.
Wo finde ich die Einstellung?
- Öffnen Sie im Verwaltungssystem Admin → Nutzer-Rollen.
- Klicken Sie auf die Rolle des Abteilungsleiters, um sie zu bearbeiten.
- Im Bereich Verwaltungssystem-Berechtigungen finden Sie direkt unter „Mitarbeiter-Berechtigungen Verwaltungssystem“ das Häkchen „darf eigene Anträge (Urlaub, Abwesenheiten, Stundenkorrekturen) selbst freigeben“.
- Die Änderung wird sofort gespeichert und gilt ab dem nächsten Klick der betroffenen Mitarbeiter.

Das Häkchen erscheint nur, wenn bei „Mitarbeiter-Berechtigungen Verwaltungssystem“ die Option „kann nur Mitarbeiter einsehen, von welchen er/sie Abteilungsleiter ist“ oder „einzelne Mitarbeiter“ gewählt ist. Bei allen anderen Optionen hat es keine Wirkung.
Was bewirkt die Einstellung?
- Häkchen gesetzt (Standard): Der Abteilungsleiter kann eigene Anträge wie die seiner Mitarbeiter selbst prüfen und freigeben.
- Häkchen entfernt: Eigene Anträge des Abteilungsleiters muss ein anderer Vorgesetzter freigeben. Stellt der Abteilungsleiter einen Antrag, wird dieser als unbearbeitet gespeichert. Im Bearbeiten-Fenster heißt das Feld dann „Status (eigener Antrag)“ und ist gesperrt.
Anträge der zugeordneten Mitarbeiter kann der Abteilungsleiter in beiden Fällen wie gewohnt prüfen und freigeben.

Häufige Fragen
Für welche Anträge gilt die Einstellung?
Für Urlaubsanträge, Abwesenheiten (zum Beispiel Abbau Überstunden) und Stundenkorrekturen, im Verwaltungssystem ebenso wie in der mobilen Anwendung.
Ein Mitarbeiter hat mehrere Nutzer-Rollen. Was gilt dann?
Ist das Häkchen bei einer seiner Abteilungsleiter-Rollen entfernt, gilt die Sperre für ihn, auch wenn eine andere Rolle die Selbstfreigabe erlaubt.
Gilt die Einstellung auch für Administratoren?
Nein. Administratoren und Rollen mit der Option „alle Mitarbeiter“ dürfen eigene Anträge immer selbst freigeben.
Kann ich die Sperre umgehen, indem ich den Abteilungsleiter zusätzlich als Mitarbeiter seiner Abteilung eintrage?
Nein. Ob eigene Anträge selbst freigegeben werden dürfen, regelt ausschließlich dieses Häkchen.
Was passiert mit Anträgen, die schon freigegeben sind?
Sie bleiben unverändert. Ändert ein Abteilungsleiter bei gesperrter Selbstfreigabe später den Zeitraum eines bereits freigegebenen eigenen Antrags, muss dieser erneut freigegeben werden.
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