Müssen Auszubildende auch angelegt werden?

Ja, auch Auszubildende müssen als Mitarbeiter angelegt sein, damit ihre Zeiten erfasst werden können. Sie benötigen aber nicht zwingend die App. Administratoren und Vorarbeiter können die Zeiten für sie erfassen.

Für Auszubildende gilt ein Rabatt von 20 %.

Woran erkennt das System einen Auszubildenden?

Das System erkennt Auszubildende an der Bezeichnung im Mitarbeiter. Tragen Sie dazu im Reiter "Stammdaten" im Bereich "Aufgaben & Berechtigungen" beim Feld "Jobbezeichnung/Aufgaben" oder beim Feld "Funktion" z. B. "Auszubildender" oder "Azubi" ein.

Feld Jobbezeichnung/Aufgaben mit dem Eintrag Auszubildender

Berücksichtigt werden die Begriffe "Azubi", "Auszubildende(r)", "Lehrling", "Praktikant" und "geringfügig". In der Funktion zusätzlich "Lernende". Praktikanten und geringfügig Beschäftigte werden genauso behandelt wie Auszubildende.

Häufige Fragen

Wie erfasse ich Zeiten für Auszubildende ohne App?
Siehe den Artikel "Wie können Zeiten für Mitarbeiter ohne Smartphone/App erfasst werden?".

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