Überstundenzuschlag erst ab bestimmten Stunden - Schwellenwert festlegen

Diese Einstellung ermöglicht es Ihnen, einen Schwellenwert festzulegen, ab dem der Überstundenzuschlag berechnet wird. Das ist besonders relevant, wenn Sie vertraglich vereinbart haben, dass Überstundenzuschläge erst ab einer bestimmten Stundenanzahl anfallen - unabhängig von der regulären Soll-Arbeitszeit.

Was ist der Überstundenzuschlag-Schwellenwert?

Der Schwellenwert definiert eine feste Stundengrenze, ab der Überstundenzuschläge gezahlt werden. Arbeitszeit unterhalb dieser Grenze wird zwar als Überstunde erfasst, erhält aber noch keinen Zuschlag.

Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Soll-Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Sie legen jedoch fest, dass Überstundenzuschläge erst ab 45 Stunden pro Woche anfallen. In diesem Fall:

  • Stunden 1-40: Reguläre Arbeitszeit
  • Stunden 41-45: Überstunden ohne Zuschlag
  • Stunden ab 46: Überstunden mit Zuschlag

Wann benötigen Sie diese Einstellung?

Diese Funktion ist sinnvoll, wenn:

  • Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen einen Schwellenwert vorsehen
  • Überstundenzuschläge erst ab einer bestimmten Wochenstundenzahl gezahlt werden
  • Sie eine Pufferzone zwischen Soll-Zeit und zuschlagspflichtigen Überstunden schaffen möchten
  • Arbeitsverträge unterschiedliche Soll-Zeiten haben, aber einheitliche Zuschlagsschwellen gelten

Wo finden Sie diese Einstellung?

Die Einstellung finden Sie unter "Admin" => "Arbeitszeitmodelle". Sie wird nur angezeigt, wenn die Option "Überstundenzuschlag" grundsätzlich aktiviert ist.

Wie funktioniert die Berechnung?

Das System berechnet Überstundenzuschläge wie folgt:

  • Mit Schwellenwert: Der Zuschlag wird erst ab der hier angegebenen Stunde berechnet (z.B. ab Stunde 46 bei einem Wert von 45)
  • Ohne Schwellenwert: Der Zuschlag wird ab der ersten Minute über der Soll-Zeit berechnet

Wichtig: Die Überstunden selbst werden bereits ab der ersten Minute über der Soll-Zeit erfasst und angezeigt. Lediglich der Zuschlag fällt erst ab dem festgelegten Schwellenwert an.

Wöchentliche oder monatliche Berechnung

Je nach Ihrer Zeiterfassungs-Konfiguration bezieht sich der Schwellenwert auf unterschiedliche Zeiträume:

  • Wöchentliche Berechnung: Geben Sie die Stunden pro Woche an (z.B. 45 Stunden pro Woche)
  • Monatliche Berechnung: Geben Sie die Stunden pro Monat an (z.B. 180 Stunden pro Monat)

Das System wendet den Schwellenwert automatisch auf den konfigurierten Berechnungszeitraum an.

Praktisches Beispiel

Herr Müller arbeitet in Ihrem Betrieb mit folgenden Konditionen:

  • Soll-Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche
  • Überstundenzuschlag: 25%
  • Schwellenwert: 45 Stunden pro Woche

Szenario: In einer Woche arbeitet Herr Müller 48 Stunden.

Berechnung:

  • 40 Stunden: Reguläre Bezahlung
  • 5 Stunden (41-45): Überstunden ohne Zuschlag (werden mit normalem Stundensatz bezahlt)
  • 3 Stunden (46-48): Überstunden mit 25% Zuschlag

Kombination mit der Soll-Arbeitszeit

Der Schwellenwert funktioniert unabhängig von der individuellen Soll-Arbeitszeit eines Mitarbeiters. Dies ist besonders nützlich, wenn:

  • Mitarbeiter unterschiedliche Vertragsmodelle haben (Vollzeit, Teilzeit)
  • Dennoch eine einheitliche Zuschlagsregelung gelten soll
  • Tarifliche Vorgaben eine feste Schwelle vorsehen

Beispiel: Ein Teilzeitmitarbeiter mit 30 Stunden Soll-Zeit würde bei einem Schwellenwert von 45 Stunden ebenfalls erst ab der 46. Stunde Zuschläge erhalten - obwohl seine Überstunden bereits ab der 31. Stunde beginnen.

Feld leer lassen

Wenn Sie in diesem Feld keinen Wert hinterlegen, greift die Standard-Regelung:

  • Überstundenzuschläge werden ab der ersten Minute über der Soll-Zeit berechnet
  • Es gibt keine Pufferzone zwischen Überstunden und zuschlagspflichtigen Überstunden

Dies ist die übliche Konfiguration, wenn keine besonderen tariflichen oder vertraglichen Regelungen bestehen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und zuschlagspflichtigen Überstunden?
Überstunden sind alle Arbeitsstunden über der Soll-Arbeitszeit. Zuschlagspflichtige Überstunden sind jene Stunden, für die ein zusätzlicher Prozentsatz (z.B. 25%) gezahlt wird. Mit dem Schwellenwert können Sie festlegen, dass nicht alle Überstunden automatisch auch zuschlagspflichtig sind.

Was passiert, wenn ich den Wert nachträglich ändere?
Änderungen wirken sich auf zukünftige Berechnungen aus. Bereits erfasste und berechnete Zeiträume werden nicht automatisch neu berechnet. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob eine Neuberechnung erforderlich ist.

Kann ich unterschiedliche Schwellenwerte für verschiedene Mitarbeitergruppen festlegen?
Ja, Sie legen diese Einstellung pro Arbeitszeitmodell fest.

Werden auch negative Stunden (Minusstunden) berücksichtigt?
Der Schwellenwert bezieht sich nur auf Überstunden, nicht auf Minusstunden. Minusstunden werden separat erfasst und haben keine Auswirkung auf die Zuschlagsberechnung.

Kann ich den Schwellenwert auch in Minuten angeben?
Nein, die Angabe erfolgt in vollen Stunden. Wenn Sie präzisere Werte benötigen, können Sie Dezimalstunden verwenden (z.B. 45,5 für 45 Stunden und 30 Minuten).

Was passiert bei Feiertagen und Urlaubstagen?
Feiertage und Urlaubstage zählen nicht zu den Arbeitsstunden und haben daher keinen Einfluss auf die Schwellenwert-Berechnung. Nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden werden berücksichtigt.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren