Steuersatz bei Rechnungspositionen aus der Zeiterfassung

Steuersatz bei Rechnungspositionen aus der Zeiterfassung

Wenn eine Rechnung aus erfassten Arbeitsstunden erstellt wird, benötigt jede Position einen Steuersatz. Dieser Artikel erklärt, wonach sich dieser Steuersatz richtet und wo er hinterlegt wird.

Wonach richtet sich der Steuersatz?

Ist einem Zeiteintrag im Leistungsverzeichnis eine Tätigkeit zugeordnet (z. B. "Reinigung" oder "Haushaltshilfe"), übernimmt die Rechnungsposition den bei dieser Tätigkeit hinterlegten Steuersatz. Das gilt auch dann, wenn ein und derselbe Mitarbeiter im Laufe eines Tages unterschiedliche Tätigkeiten mit unterschiedlichen Steuersätzen ausführt.

Ist keine eindeutige Tätigkeit zugeordnet, gilt ersatzweise ein Steuersatz, der bei der Mitarbeiter-Funktion hinterlegt werden kann. Ist auch dort nichts hinterlegt, verwendet das System den Standard-Steuersatz Ihres Betriebs.

Steuersatz an einer Tätigkeit hinterlegen

  • Öffnen Sie im Verwaltungssystem links im Menü das "Leistungsverzeichnis".
  • Wählen Sie die gewünschte Tätigkeit aus.
  • Setzen Sie im Bereich "Preis & Kalkulation" das Feld "Steuersatz" auf den gewünschten Wert.
  • Speichern Sie die Änderung.

Feld Steuersatz im Leistungsverzeichnis, Bereich Preis und Kalkulation

Damit die neue Einstellung auch für bereits bestehende Projekte gilt, erscheint beim Speichern die Rückfrage "Steuersatz auch für bestehende Projekte übernehmen?" – bestätigen Sie diese, wenn die Änderung nicht nur für neue Projekte gelten soll.

Steuersatz an einer Mitarbeiter-Funktion hinterlegen (Ausnahmefall)

Nur wenn bei der Zeiterfassung keine Tätigkeit ausgewählt wurde, greift ein an der Mitarbeiter-Funktion hinterlegter Steuersatz:

  • Öffnen Sie "Einstellungen" → "Mitarbeiter-Funktionen".
  • Tragen Sie im Feld "Steuersatz" den gewünschten Wert ein.

Neue Spalte Steuersatz in der Tabelle der Mitarbeiter-Funktionen

Bleibt das Feld leer, gilt der Standard-Steuersatz Ihres Betriebs.

Wo wirkt sich der Steuersatz aus?

Der ermittelte Steuersatz erscheint bereits als Vorauswahl im Auswahlfeld für die Mehrwertsteuer, wenn Sie eine Rechnung erstellen. Er lässt sich dort bei Bedarf für einzelne Positionen noch manuell ändern, bevor die Rechnung erstellt wird.

Häufige Fragen

Warum zeigt eine Position einen anderen Steuersatz als erwartet?
Prüfen Sie, ob dem betreffenden Zeiteintrag eine Tätigkeit zugeordnet ist und ob bei dieser Tätigkeit ein Steuersatz hinterlegt ist. Fehlt die Zuordnung, greift der Steuersatz der Mitarbeiter-Funktion oder der Standard-Steuersatz Ihres Betriebs.

Was passiert, wenn ein Zeiteintrag mehreren Tätigkeiten mit unterschiedlichem Steuersatz zugeordnet ist?
In diesem Fall ist nicht eindeutig entscheidbar, welcher Steuersatz gelten soll. Das System verwendet dann den Standard-Steuersatz Ihres Betriebs; Sie können den Wert bei der Rechnungserstellung manuell korrigieren.

Wirkt sich eine nachträgliche Änderung des Steuersatzes auf bereits gestellte Rechnungen aus?
Nein. Bereits gestellte Rechnungen bleiben aus steuerlichen Gründen unverändert. Die Änderung wirkt sich nur auf neu erstellte Rechnungen aus.

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